Wie wir extern kontrolliert werden
Unsere Arbeit unterliegt der ständigen Überwachung durch die zuständigen Veterinärbehörden. Während der Produktion sind an allen Schlachthöfen mindestens zwei amtliche Tierärzte aktiv. Zusätzlich kontrollieren unabhängige akkreditierte Zertifizierungsagenturen und unsere Kunden, die häufig zusätzlich eigene Kontrolleure schicken. Auch Inspektorenteams aus Ländern außerhalb der EU prüfen in den Vion-Betrieben, die für den Export in diese Länder zugelassen sind, regelmäßig die Einhaltung der Veterinäranforderungen der jeweiligen Zielländer. Hierzu zählen unter anderem die USA, China, Südkorea und Russland. Im Mittelpunkt aller externen Kontrollen steht die Frage, wie die Vion-Kontrollsysteme funktionieren und wie man Vion besser machen kann.
Kontrollen der Veterinärbehörden
In allen Schlachthöfen von Vion wird größten Wert auf interne und externe Kontrollen gelegt. Eine besondere Bedeutung im Sinne des Verbrauchers haben die regelmäßigen Kontrollen durch die Veterinärbehörden. Hier geht es im Kern um drei wichtige Bereiche der behördlichen Kontrollarbeit: amtliche Schlachttier und Fleischuntersuchung (nur Schlachtbetriebe, Rückstandskontrollen (nur Schlachtbetriebe) sowie Hygieneüberwachung aller Vion Betriebe durch die zuständigen Behörden.
Die behördliche Kontrollarbeit erstreckt sich vor allem in drei Bereichen:
Wenn die Tiere im Schlachthof ankommen, werden sie im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung einzeln durch amtliche Tierärzte inspiziert. Diese Tierärzte legen ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere. Es wird kontrolliert, dass ausschließlich gesunde Tiere geschlachtet werden. Sollte es begründete Zweifel geben, dass die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden eines Tieres nicht dem Standard entsprechen, führt der Tierarzt weitere Untersuchungen durch oder entscheidet, dass bestimmte Tiere nicht zur Schlachtung zugelassen werden. Die amtliche Schlachttieruntersuchung ist bei Vion ein wichtiges Element, um die Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher zu garantieren.
Bei der Fleischuntersuchung werden Schlachtkörper und Nebenprodukte auf die Genusstauglichkeit für den Menschen hin untersucht und beurteilt. Diese Tätigkeit wird von amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten durchgeführt. Der amtliche Tierarzt hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das Genusstauglichkeitskennzeichen nur an Fleisch angebracht wird, das der Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen wurde. Der Genusstauglichkeitsstempel ist das äußere Kennzeichen dafür, dass das Fleisch verkehrsfähig ist und der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden darf.
Gibt es bei der amtlichen Fleischuntersuchung Anzeichen dafür, dass eine Erkrankung vorliegt, die sich auf den ganzen Körper ausgebreitet hat bzw. Auswirkungen auf den ganzen Körper hat, so wird das Tier als genussuntauglich beurteilt und nicht in die Lebensmittelkette eingebracht. Als untauglich beurteiltes Fleisch wird unter amtlicher Aufsicht unschädlich beseitigt. Handelt es sich um lokal begrenzte Veränderungen an Körperteilen oder Organen, so werden diese unter Aufsicht des amtlichen Tierarztes entfernt.
Die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier und Fleischuntersuchung in den Vion Betrieben wird veröffentlichen wir in der Rubrik Kontrollergebnisse.
Der Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung ist streng reglementiert und darf nur nach Verschreibung durch einen Tierarzt erfolgen. Nach einer Verabreichung von Medikamenten sind gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten einzuhalten, bevor ein Tier geschlachtet werden darf. Die Arzneimittelverwendung ist durch den Landwirt detailliert zu dokumentieren.
Mit amtlichen Rückstandsuntersuchungen am Schlachthof wird die Einhaltung der Regeln überprüft. Ein Kontrollprogramm konzentriert sich auf die Überprüfung von Antibiotikarückständen im Fleisch. Im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans werden am Schlachthof aber auch weitergehende Untersuchungen durchgeführt.
Die Ergebnisse der amtlichen Rückstandskontrollen in den Vion-Betrieben veröffentlichen wir in der Rubrik Kontrollergebnisse.
Nach einem von der Behörde festgelegten Kontroll-Rhythmus werden die Vion-Betriebe regelmäßig angemeldeten und unangemeldeten Kontrollen unterzogen. Diese Hygienekontrollen beziehen sich vorrangig auf die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an lebensmittelproduzierende Betriebe. Dabei werden unter anderem die baulichen Gegebenheiten, die Wartung und Instandhaltung, die Reinigung und Desinfektion der Produktionsräume, die Rückverfolgung und viele weitere Anforderungen überprüft.
Unabhängige Kontrollen
Verschiedene Kunden bewerten die Tierschutzbemühungen in verschiedenen Vion-Schlachthöfen oder lassen sie von unabhängigen Experten überprüfen. Tierschutzaspekte werden auch in die jährlichen Inspektionen im Rahmen der IKB-, BLK- und QS-Programme einbezogen.
Verschiedene Unternehmen sind nach unabhängigen Tierschutzstandards (wie dem Beter Leven-Qualitätszeichen, dem Tierschutzlabel usw.) zertifiziert.
Regierungsaufsicht
In jedem Vion-Schlachthaus sind immer mindestens zwei von der Regierung ernannte Tierärzte anwesend. Einer dieser Tierärzte inspiziert alle lebenden Tiere im Rahmen der Inspektion des geschlachteten Tieres und überwacht kontinuierlich ihre Ställe sowie die Betäubung und Schlachtung der Tiere. Abweichungen werden sowohl vom staatlichen Tierarzt als auch von Vion-Mitarbeitern schriftlich registriert.
Darüber hinaus führt die Regierung in Vion regelmäßig Tierschutzprüfungen durch. Diese Audits betreffen nicht nur die technische Anordnung der Schlachthöfe, sondern auch die ordnungsgemäße Funktion aller Geräte und die korrekte Arbeitsweise aller Mitarbeiter.
Kameraüberwachung
In allen Schlachthöfen von Vion gibt es Kameras und Videoüberwachung. Diese überwachen die Arbeit mit Tieren rund um die Uhr.