Kontrollergebnisse Rinder
Amtliche Schlachttieruntersuchung bei der Ankunft im Schlachtbetrieb
Wenn die Rinder am Schlachtbetrieb ankommen, wird jedes Tier einzeln von einem amtlichen Tierarzt inspiziert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der Transportbedingungen, der Tiergesundheit und des Wohlbefindens des Tieres. Ausschließlich Tiere ohne Anzeichen für einen Zustand, der die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigenden kann, dürfen geschlachtet werden. Sollte es begründete Zweifel am Zustand eines Tieres geben geben, führt der Tierarzt eine genauere Untersuchung durch und entscheidet dann, ob das Tier zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen werden kann oder nicht.
Amtliche Schlachttieruntersuchung
Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
37.461 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
31.097 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
43.097 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
31.976 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
36.485 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
36.289 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
33.054 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
33.054 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
35.635 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
33.914 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
26.996 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
34.502 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
24.962 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
24.962 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
20.857 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
29.819 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
39.434 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
32.590 Rinder pro Viertel
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
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Die Grafik „Amtliche Schlachttieruntersuchung“ zeigt die Ergebnisse der Entscheidung des amtlichen Tierarztes über die Untersuchung der einzelnen Tiere:
Direkt bei der Lebenduntersuchung zugelassen: Anteil der Rinder, die direkt zur Schlachtung für die Lebensmittelproduktion freigegeben wurden
Bemerkungen bei der Lebenduntersuchung: Anteil der Rinder, die bei der Lebenduntersuchung Bemerkungen gemacht haben und nicht sofort zur Schlachtung freigegeben wurden
Angelieferte Rinder
Prozentsatz der während des Transports getöteten Rinder
Angelieferte Rinder
Death on arrival
Angelieferte Rinder
Death on arrival
Angelieferte Rinder
Death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
Angelieferte Rinder
death on arrival
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Amtliche Fleischuntersuchung – Lebensmittelsicherheit
Nach der Schlachtung eines jeden Rinds wird der sogenannte Schlachttierkörper von amtlichen Tierärzten und Fachassistenten sorgfältig untersucht. Im Zweifelsfall werden weiterführende amtliche Untersuchungen durchgeführt. Nur Fleisch, das sicher für den menschlichen Verzehr ist, wird für die weitere Verarbeitung zugelassen und erhält ein amtliches Genusstauglichkeitskennzeichen.
Die Ergebnisse der Fleischuntersuchung (Lebensmittelsicherheit) sind in der nachstehenden Grafik zusammengefasst.
Amtliche Fleischuntersuchung – Lebensmittelsicherheit
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
Geeignet
Nicht geeignet
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Geeignet: Der Schlachttierkörper des Schweins ist als für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt worden
Nicht geeignet: Der Schlachttierkörper des Schweins ist als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt worden.
Amtliche Fleischuntersuchung – Organbefunde
Bei der amtlichen Fleischuntersuchung werden in Ergänzung zur Untersuchung des Schlachttierkörpers auch alle Organe eines Rinds von amtlichen Tierärzten und Fachassistenten untersucht. Nur Organe, die sicher sind für den menschlichen Verzehr, werden für die weitere Verarbeitung zugelassen. Der Schlachttierkörper und die Organe geben Aufschluss über den Tiergesundheitsstatus einer gesamten Herde. Befunde werden je Einzeltier gespeichert und an den landwirtschaftlichen Betrieb zurückgemeldet. Anhand dieser Informationen kann der Landwirt Entscheidungen über das Tiergesundheitsmanagement seines Tierbestands treffen.
Fleischuntersuchung – Organbefunde
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
1.740.011 pigs per quarter
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
Ohne Befund
Mit Befund
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Linke Grafik:
Ohne Befund: An dem Schlachttierkörper und den Organen eines Rinds konnte kein Befund festgestellt werden.
Mit Befund: An dem Schlachttierkörper und/oder den Organen eines Rinds konnten ein oder mehrere Befunde festgestellt werden.
Rechte Grafik:
Anteile von Rindern mit Befund
davon:
Leber: Befunde an der Leber können einen Hinweis auf stoffwechselbedingte Veränderungen, Infektionen, parasitären Befall, einen aufgenommenen Fremdkörper oder Tumore geben.
Lunge, Brustfell, Herzbeutel, Herz: Befunde an diesen Organen weisen auf das Vorhandensein eines entzündlichen Prozesses hin.
Gelenk: Befunde hier geben Hinweise auf Entzündungen der Gelenke während der Aufzucht
Abszess: Ein Abszess ist eine abgekapselte Ansammlung von Eiter, die nach einer lokal begrenzten bakteriellen Entzündung entstehen kann.
Darm: Ein Befund weist auf eine Entzündung des Darmes hin. Diese kann durch eine ernährungsphysiologische Störung, parasitär oder durch eine andere Infektion bedingt sein.
Parasiten: Hinweis auf den Befall mit Sarkosporidien, und/oder Finnen.
Niere: Befunde weisen auf eine Infektion der Niere oder das Vorliegen eines anderen entzündlichen Prozesses hin.
Amtliche Rückstandsuntersuchungen – Antibiotika
Der Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung ist streng reglementiert und darf nur nach gründlicher Diagnosestellung und Verschreibung durch einen Tierarzt erfolgen. Nach einer Verabreichung von Medikamenten sind gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten einzuhalten, bevor ein Tier für die Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden darf. Die Arzneimittelverwendung ist durch den Landwirt detailliert zu dokumentieren. Mit amtlichen Rückstandsuntersuchungen am Schlachthof wird die Einhaltung der Regeln überprüft.
Ein amtliches Kontrollprogramm konzentriert sich speziell auf die Überprüfung des Vorkommens von Antibiotikarückständen in Fleisch. 0,5% aller geschlachteten Rinder werden einer amtlichen Untersuchung auf Antibiotikarückstände unterzogen.
Amtliche Rückstandsuntersuchungen – Antibiotika (Deutschland)
2.747 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
2.747 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
2.473 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
1.403 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
3.470 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
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Negativ: Kein Nachweis von Antibiotikarückständen
Positiv: Die gesetzlichen Grenzwerte für Antibiotikarückstände wurden überschritten
Amtliche Rückstandsuntersuchungen – nationaler Rückstandskontrollplan
Im Rahmen des jährlichen nationalen Rückstandskontrollplans führt der amtliche Tierarzt am Schlachtbetrieb weitergehende Untersuchungen durch. Dabei werden Fleisch und Organe anhand gezielter Stichproben auf Rückstände von Arzneimitteln sowie von unerwünschten und verbotenen Stoffen untersucht. Die einzelnen zu untersuchenden Stoffe finden Sie hier.
Die Häufigkeit und die zu untersuchenden Stoffe werden im Rahmen eines bundesweiten Programms vorgegeben, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert wird (nationaler Rückstandskontrollplan). Im Rahmen dieses nationalen Rückstandskontrollplans wird jedes 250. geschlachtete Rind untersucht. Weitere Informationen zum nationalen Rückstandskontrollplan.
Amtliche Rückstandsuntersuchungen – nationaler Rückstandskontrollplan
1.786 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
1.500 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
775 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
1.728 untersuchte Rinder pro Jahr
Ohne Befund
Mit Befund
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Ohne Befund: kein Nachweis von Drogen oder unerwünschten Stoffen
Mit Befund: Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für Drogen und/oder unerwünschte und/oder verbotene Stoffe